Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
unite & grow GmbH
Amthofstraße 21
63688 Gedern
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Jens Kehm
Kontakt
Telefon: 0151 281 496 05
E-Mail: info@uniteandgrow.de
Web: www.uniteandgrow.de
Registergericht: Amtsgericht Friedberg
Registernummer: HRB 11242
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE463892585
Abschnitt A: Allgemeine Regeln für alle Verträge
§ 1 Geltungsbereich, Rechtswahl
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratung, Begleitung, Moderation, Coaching, Training und Workshop-Leistungen im Bereich digitale Transformation, Künstliche Intelligenz sowie Organisations-, Team- und Personalentwicklung zwischen unite & grow (nachfolgend „unite & grow") und ihren Auftraggebern im B2B-Bereich (§ 14 BGB), einschließlich erlebnisbasierter Beratungs- und Trainingsformate mit Rahmenprogrammen. Für die Vermittlung von Software-, Technologie- und KI-Lösungen Dritter gilt ergänzend Abschnitt E dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen abweichenden AGB-Regelungen vor.
1.2 Sind diese AGB einmal einbezogen, gelten sie auch für alle künftigen Verträge zwischen den Parteien, auch ohne erneuten Hinweis.
1.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn unite & grow ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Sie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von unite & grow.
§ 2 Basis der Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten
2.1 Der Auftraggeber informiert unite & grow umfassend und rechtzeitig über alle für das Projekt relevanten Umstände seines Unternehmens (Organisation, wirtschaftliche Situation, beteiligte Personen, sonstige projektrelevante Aspekte).
2.2 Der Auftraggeber sorgt für die Teilnahme aller erforderlichen Führungskräfte und Mitarbeiter an vereinbarten Maßnahmen (Workshops, Coachings etc.).
2.3 Zwischenergebnisse, Protokolle und Statusmeldungen von unite & grow sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen; notwendige Korrekturen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2.4 Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von unite & grow; Mehraufwand hierdurch kann zusätzlich abgerechnet werden.
§ 3 Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über den Auftraggeber behandelt unite & grow streng vertraulich, soweit die Aufgabenerfüllung keine Weitergabe an Dritte erfordert. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
§ 4 Vertragsschluss und Leistungsumfang
4.1 Angebote von unite & grow sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
4.2 Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
4.3 Art, Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
§ 5 Leistungshindernisse
5.1 unite & grow kommt nur in Verzug, wenn fest vereinbarte Termine überschritten werden und dies von unite & grow zu vertreten ist. Nicht zu vertreten sind höhere Gewalt, unvorhersehbarer Ausfall des vorgesehenen Beraters, Krankheit sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
5.2 Bei vorübergehenden Leistungshindernissen verschiebt sich die Leistungspflicht entsprechend. Wird die Leistung dauerhaft unmöglich, wird unite & grow von ihrer Pflicht frei.
5.3 Muss unite & grow einen vereinbarten Termin aus einem der in § 5.1 genannten Gründe absagen, bietet unite & grow dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist einen Ersatztermin an. Der Ersatztermin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Kommt innerhalb von acht Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin keine Einigung auf einen Ersatztermin zustande, kann der Auftraggeber hinsichtlich des betroffenen Termins vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen; bereits erbrachte Teilleistungen sind hiervon unberührt und nach § 10 zu vergüten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers richten sich nach § 9.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug ist unite & grow berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. unite & grow darf zudem ihre Leistungen einstellen, bis der Zahlungsverzug behoben ist; hierdurch bedingte Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.4 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.5 Ist nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Vergütungsanspruch von unite & grow aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist unite & grow nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung sowie, nach Fristsetzung, zum Rücktritt berechtigt (§ 321 BGB).
6.6 Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis in Rechnung gestellt, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist. Für Fahrten mit dem eigenen Pkw wird eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer berechnet. Flug-, Bahn- und Taxifahrten sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nach Beleg abgerechnet.
§ 7 Termine und Absage von Workshops
7.1 Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
7.2 Bei Absage durch den Auftraggeber gilt folgende Staffel, bezogen auf den vereinbarten Termin:
- Absage mehr als 4 Wochen (28 Tage) vorher: kostenfrei.
- Absage ab 28 bis 15 Tage vorher: Ausfallpauschale von 50 % des vereinbarten Honorars.
- Absage ab 14 Tagen vorher oder Nichterscheinen: Ausfallpauschale von 100 % des vereinbarten Honorars.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass unite & grow kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist oder Aufwendungen in größerem Maße erspart wurden.
§ 8 Geistiges Eigentum an Konzepten, Workshop-Materialien und Strategien
8.1 Sämtliche von unite & grow erstellten Konzepte, Strategiepapiere, Workshop-Unterlagen, Präsentationen, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Werke") bleiben geistiges Eigentum von unite & grow.
8.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Werken ausschließlich zum internen Gebrauch im eigenen Unternehmen.
8.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Nutzung gegenüber Dritten, insbesondere zu Wettbewerbszwecken oder zur eigenständigen kommerziellen Verwertung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von unite & grow.
8.4 Grundlegende Methoden, Frameworks und generisches Vorgehen, die unite & grow unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder weiterentwickelt, verbleiben uneingeschränkt bei unite & grow.
8.5 unite & grow darf im Rahmen des Auftrags gewonnene, anonymisierte Erkenntnisse für die eigene Methodenentwicklung und andere Mandate nutzen.
8.6 Alle Trainingsunterlagen und Website-Inhalte von unite & grow unterliegen dem Copyright von unite & grow und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht auszugsweise – weitergegeben, veröffentlicht oder für eigene Veranstaltungen verwendet werden.
8.7 Bei erlebnisbasierten Beratungs- und Trainingsformaten einschließlich Rahmenprogrammen liegt die Konzeption und dramaturgische Gestaltung des Formats bei unite & grow und unterliegt denselben Schutzregelungen wie sonstige Werke nach § 8.1–8.4. Die Organisation und Durchführung des Rahmenprogramms selbst (z. B. Location, Catering, externe Dienstleister) erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder eines von unite & grow beauftragten Dritten; für die Leistung externer Rahmenprogramm-Anbieter haftet unite & grow nur nach Maßgabe von § 16.2 entsprechend.
§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Soweit Schäden darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus § 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von unite & grow ausgeschlossen. unite & grow trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden auf einer solchen Pflichtverletzung des Auftraggebers beruht.
9.2 unite & grow haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
9.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.5 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von unite & grow oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.6 Ansprüche auf Ersatz eines leicht fahrlässig verursachten Vermögensschadens verjähren in einem Jahr ab Kenntniserlangung, spätestens jedoch nach den gesetzlichen Höchstfristen. Ausgenommen von dieser Verkürzung sind Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von unite & grow, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Vergütung bei Vertragskündigung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, darf unite & grow die bereits erbrachten Leistungen sowie Auslagen abrechnen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 11 Kündigung von Dauerprojekten
Bei Beratungsprojekten mit laufender Zusammenarbeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für Leistungen ist wahlweise online/remote oder der Firmensitz von unite & grow in Gedern.
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Friedberg (Hessen) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
§ 13 Datenschutz und Referenznutzung
13.1 unite & grow verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO.
13.2 Soweit unite & grow im Rahmen der Leistungserbringung – insbesondere bei Workshops, Coachings, Trainings oder Organisationsentwicklungsmaßnahmen – personenbezogene Daten von Mitarbeitenden oder sonstigen Repräsentanten des Auftraggebers im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der jeweiligen Leistung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ist unite & grow nicht verpflichtet, mit der Verarbeitung entsprechender Daten zu beginnen.
13.3 Eine Nennung des Auftraggebers bzw. seines Logos zu Referenzzwecken auf der Website oder in sozialen Netzwerken erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
13.4 Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst. Individuelle Absprachen und Vereinbarungen im Angebot haben stets Vorrang.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Abschnitt E: Ergänzende Regeln für die Vermittlung von Software-, Technologie- und KI-Lösungen Dritter
§ 15 Anwendungsbereich
15.1 Dieser Abschnitt gilt zusätzlich zu Abschnitt A, soweit unite & grow im Rahmen der Zusammenarbeit Software-, Technologie- oder KI-Lösungen Dritter empfiehlt, deren Auswahl begleitet oder deren Einführung beim Auftraggeber unterstützt.
§ 16 Rolle von unite & grow als Vermittler
16.1 unite & grow tritt bei der Empfehlung und Vermittlung von Drittlösungen ausschließlich als Vermittler auf. Der Vertrag über die jeweilige Software-, Technologie- oder KI-Lösung kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
16.2 unite & grow ist weder Vertragspartei des Lizenz- oder Nutzungsvertrages mit dem Drittanbieter noch für dessen Erfüllung, Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Mängelfreiheit verantwortlich. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Drittlösung selbst sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.
16.3 unite & grow haftet im Rahmen der Vermittlung nur für die sorgfältige Auswahl und Empfehlung nach bestem Wissen; eine Haftung für die tatsächliche Eignung der empfohlenen Lösung im Einzelfall des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Beratungsleistungen bei der Implementierung selbst (z. B. Konzeption, Schulung, Change-Begleitung) gelten unverändert die Haftungsregeln nach § 9.
§ 17 Vermittlungs- und Provisionserlöse
17.1 unite & grow ist berechtigt, von Drittanbietern für die Vermittlung und/oder erfolgreiche Implementierungsbegleitung Vermittlungs- und Provisionserlöse zu vereinnahmen.
17.2 Über den Umstand, dass unite & grow für die Empfehlung einer bestimmten Lösung eine Provision vom jeweiligen Drittanbieter erhält, wird der Auftraggeber vor Vertragsschluss mit dem Drittanbieter in Textform informiert. Dies berührt die Unabhängigkeit der fachlichen Empfehlung nicht.
17.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Offenlegung der Höhe der jeweiligen Provision, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.
§ 18 Keine Beschaffungspflicht
unite & grow schuldet keinen Erfolg in Form des tatsächlichen Vertragsschlusses zwischen Auftraggeber und Drittanbieter. Kommt kein Vertrag zustande, bleibt der Vergütungsanspruch von unite & grow für die erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistung hiervon unberührt.
Abschnitt O: Ergänzende Regeln für erlebnisbasierte Formate mit körperlicher Aktivität und Wasseraktivitäten
§ 19 Outdoor-, Wasser- und Aktivitätsrisiko
19.1 Bei erlebnisbasierten Formaten mit Outdoor-, Wasser- oder körperlichen Aktivitätselementen (z. B. Wander-Workshops, Segel- und Wassersport-Formate, Outdoor-Teambuilding) weist unite & grow den Auftraggeber vorab auf etwaige Risiken hin, bei Wasseraktivitäten insbesondere auf die erforderliche Schwimmfähigkeit und die Wetterabhängigkeit. Der Auftraggeber ist verantwortlich, seine Teilnehmer über gesundheitliche Eignung und Schwimmfähigkeit zu informieren und aufzuklären.
19.2 Die Teilnahme an körperlichen Aktivitätselementen erfolgt freiwillig. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Teilnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen dies vorab mitteilen bzw. auf eine Teilnahme verzichten.
19.3 Für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Outdoor- und Wasseraktivitäten haftet unite & grow nur nach Maßgabe von § 9 (Haftungsbeschränkung). Für Schäden durch Fremdanbieter (z. B. externe Guides, Skipper, Bootscharter, Ausrüstungsverleih) gilt § 16.2 entsprechend – unite & grow haftet hier nur für die sorgfältige Auswahl, nicht für die Leistung des Fremdanbieters selbst.
19.4 unite & grow empfiehlt dem Auftraggeber den Abschluss einer eigenen Veranstalter- bzw. Unfallversicherung für Teilnehmer bei Formaten mit erhöhtem Aktivitätsrisiko.
Stand: August 2026
unite & grow GmbH, Amthofstraße 21, 63688 Gedern
Kontakt: info@uniteandgrow.de, Tel. 0151 281 496 05, www.uniteandgrow.de